Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Aar-Einrich Recycling GmbH, Katzenelnbogen

I. Geltungsbereich
1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit dem Besteller. Dies gilt insbesondere für zukünftige Bestellungen, die mündlich, per Post, Telefax, E-Mail oder Internet vom Besteller aufgegeben bzw. von uns angenommen werden.
2. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen deren Verwendung im Einzelfall schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Bestellung vorbehaltlos ausführen.

II. Einlieferung / Verwendungszweck
1. Die von uns zu einem vertraglich vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellten Behälter werden grundsätzlich nur innerhalb des dem Besteller eigenen oder angemieteten Gebäudes abgestellt. Für das Abstellen der Behälter im öffentlichen Verkehrsraum hat der Besteller, soweit dies erforderlich ist, eine Genehmigung auf eigene Kosten einzuholen. Der Besteller garantiert, die für die Aufstellung der Behältnisse eventuell erforderlichen Genehmigungen eingeholt zu haben.
2. Wir sind bemüht, die bei der Auftragsentgegennahme angegebenen Uhrzeiten für die Ablieferung und/oder Abfuhr der Behälter möglichst einzuhalten. Soweit die von uns angegebenen Uhrzeiten nicht schriftlich als fixe Liefertermine bestätigt werden, handelt es sich hierbei jedoch nur um ungefähre Anlieferungszeiten. Bei Nichteinhalten der zugesagten Uhrzeit geraten wir nur in Verzug, wenn wir den Behälter nicht innerhalb einer vom Besteller zu setzenden angemessenen Nachfrist von mindestens 5 Stunden anliefern bzw. abfahren.
3. Der Besteller darf einen von uns gestellten Behälter nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwenden oder an einen anderen Ort verbringen bzw. verbringen lassen. Bei Nachtstandzeiten sind die Behälter durch den Besteller ausreichend zu beleuchten. Ferner haftet der Besteller für die Auswahl des Standortes der Behälter, insbesondere für einen ausreichend befestigten Untergrund. Der Besteller hat zu gewährleisten, dass die Zufahrt zu den Containern – unabhängig davon, ob dieses sich auf privatem oder öffentlichem Gelände befinden – nicht behindert wird.
4. Die gesetzlich zulässigen Beladegrenzen sind zu beachten, insbesondere dürfen Behälter nicht über den Behälterrand hinaus beladen werden. Gefahrstoffe, Chemikalien und sonstige umweltgefährdende Stoffe sind von der Abfuhr ausgeschlossen. Diese Stoffe dürfen in den von uns bereitgestellten Behältern nicht – auch nicht zur vorübergehenden Lagerung – eingefüllt werden.
5. Unsere Annahmebedingungen sind zu beachten. Es ist durch den Besteller sicherzustellen, dass die uns übergebenen Stoffe keine besonders überwachungsbedürftigen Abfälle im Sinne der Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle – BestbüAbfV) enthalten.
6. Unseren Mitarbeitern ist es gestattet, die Abfall- und Abbruchstellen zu betreten und, falls von unseren Mitarbeitern für notwendig erachtet, Proben zur eigenen Untersuchung zu nehmen.

III. Berechnung
1. Die abschließende Festlegung der für die Berechnung maßgebenden Mengen erfolgt durch uns. Diese richtet sich nach den tatsächlichen Mengen.
2. Der Abruf der Behälter (z.B. zur Entleerung) hat unmittelbar gegenüber uns zu erfolgen, Fahrer können keine Aufträge entgegennehmen. Der Abruf wird umgehend erledigt, wobei eine Abfuhr der Behälter ausschließlich durch uns bzw. einen beauftragten Dritten erfolgen darf.
3. Die Abrechnung der von uns erbrachten Leistung erfolgt grundsätzlich nach der Maßgabe der vorläufigen Einstufung auf der Baustelle / beim Besteller. Wir behalten uns vor, bei einer Abweichung des später festgestellten tatsächlich zutreffenden von der vorläufigen Einstufung einen dadurch bedingten veränderten Entsorgungsaufwand (z.B. durch eine erforderliche Sortierung anfallende Mehrkosten oder aus einer abweichenden Einstufung seitens des Bestellers resultierende geringere Entsorgungskosten) geltend zu machen.

IV. Preise / Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug nach Zugang zahlbar. Der Besteller kommt spätestens 30 Tage nach Zugang unserer Rechnung oder aber bereits vorher mit Zugang einer Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt ist der Rechnungsbetrag bei Kaufleuten mit 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
2. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die jeweils aktuell gültigen Preise gemäß Preisliste. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung erfolgt, wird der durch unsere Tätigkeit anfallende Aufwand für die Erstellung von Entsorgungsnachweisen, Sammelentsorgungsnachweisen, vereinfachten Nachweisen, vereinfachten Sammelnachweisen sowie Begleitscheinen und Übernahmescheinen gesondert berechnet; dies gilt insbesondere für den Fall, dass wir an der Erbringung der den jeweiligen Nachweis betreffenden Entsorgungsleistung (Sammeln, Einsammeln, Befördern, Zwischenlagern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen) nicht mehr beteiligt sind und der entsprechende Nachweis ausschließlich von Dritten genutzt wird.

V. Aufrechnung. Leistungsverweigerung
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VI. Gewährleistung / Haftung
1. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb von 2 Wochen angezeigt werden. Beanstandungen und Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn wir eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr vornehmen können. Die kaufmännischen Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
2. Bei Übergabe des Transportgutes an uns in Behältnissen, die dem Besteller gehören, haftet der Besteller in jedem Fall dafür, dass die Behälter den einschlägigen Vorschriften entsprechen.
3. Für sämtliche Kosten bzw. Schäden (z.B. in Folge von Wartezeiten oder Verzögerungen), die auf ungeeignete und/oder blockierte Zufahrten zurückzuführen sind, haftet der Besteller.
4. Werden dem Besteller von uns Behälter zur Beladung bereitgestellt oder überlassen, so haftet der Besteller auch ohne Verschulden für jeden Schaden, der an den Behältern oder durch das Transportgut während der Dauer der Bereitstellung oder der Überlassung verursacht wird.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Begrenzungen und der Begrenzung in Ziffer VII. und VIII. unberührt.

VII. Schadensanzeige
Die Geltendmachung von Ansprüchen des Bestellers wegen eventuell durch uns verursachter Schäden am Aufstellungsort der Behälter/Container setzt voraus, dass uns der Besteller unverzüglich – spätestens zwei Wochen nach Kenntnis des Schadens – über das Schadensereignis informiert. Die schuldhafte Nichtkenntnis des Schadens steht der Kenntnis insoweit gleich.

VIII. Dokumentation
Wir behalten uns das Recht vor, eine Dokumentation des Schadens durch Fotos mit Datumsnachweis vom Besteller zu verlangen.

IX. Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffer VI. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht in Diez, sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

XI. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen.

XII. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit dem Vertrag erfassten Daten werden von den Parteien unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Soweit dies personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes betrifft, wird der Betroffene hiermit ausdrücklich unterrichtet.

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