Gipskarton-/Rigipsplatten

Gipskarton-/Rigipsplatten AVV 170802

Gipskartonplatten, Gipsabfall, Gips, Rigips, Gipsputz, Gipsdeckenplatten, Baugips

Was darf alles als Rigips,Gipsabfall entsorgt werden?

Nachstehend genannte Materialien kommen in Frage: Gipskartonplatten, Gipswände (Rigips), Baukalk, Baugips, Gipsformteile, Gipsputz und Trockenbauelemente. Da in den meisten Gipskonstruktionen auch andere Materialien enthalten sind, müssen diese getrennt entsorgt werden. Findet eine Durchmischung der Abfälle statt, so kann der Container nicht mehr als Gipsabfall erklärt werden, sondern gilt als gemischter Bauabfall, der einen deutlich höheren Preis für die Entsorgung hat.

Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne:
06486 / 9020591

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