Holz A1 – A3

Holz A1 – A3 AVV 170201

Unbehandeltes & behandeltes Holz- die verschiedenen Altholzkategorien:

Auf unserem Wertstoffhof nehmen wir alle Sorten von Altholz an. Dabei wird das Holz in zwei verschiedene Kategorien unterteilt Holz AI-III und Holz AIV.

Definition Holz AI-III

Bei Holz der Kategorie AI-III handelt es sich um Hölzer die mit Farben, Lasuren oder Materialien beschichtet oder gestrichen sind, die für den Innenraum gedacht sind. Unter anderem zählt hierzu auch das Holz dass, naturbelassen oder lediglich mechanisch bearbeitet wurde. Stammholz zählt nicht zur Kategorie AI-III.

Beispiele sind:

  • Vollholz Transportkisten
  • Paletten
  • Möbel
  • Dielen, Deckenpaneele aus dem Innenbereich, Türblätter, Zargen
  • Fußböden, Parkett
  • Bauspanplatten

Definition Holz AIV

Behandeltes und nach Abfallrecht überwachungsbedürftiges Holz bedeutet, dass das Holz in seiner Natur mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, die es witterungsbeständig und widerstandsfähig gegen Schädlinge oder Pilze machen und die Entflammbarkeit des Holzes herabsetzen. Als Faustregel gilt, dass es sich um Lasuren, Farben oder Holzschutzmittel handelt, die für den Außenbereich bestimmt sind. Nahezu alle Außenhölzer sind als AIV- Holz einzustufen.

Beispiele sind:

  • Konstruktionshölzer für tragende Bauteile
  • Fenster, Außentüren
  • Bahnschwellen, Leitungsmasten
  • Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich (z.B. Balkongeländer, Holzterassen)
  • Palisaden, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
  • Sortimente aus der Landwirtschaft (z.B. Rebpfähle, Hopfenstangen, Holzzäune)

Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne:
06486 / 9020591

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